Brandschutzpläne sind vereinfachte Symbolpläne von einem Gebäude/Betrieb und dienen der Feuerwehr als Entscheidungshilfe und Orientierung für die Feuerwehr für einen effizienten Feuerwehreinsatz!
Der Brandschutzplan muss nach einer Österreichweiten vereinheitlichten Richtlinie, der TRVB 121 (Technischen Richtlinie für Vorbeugenden Brandschutz 121 „Brandschutzplan“) erstellt werden. Hierdurch wird eine einheitlichen Darstellung für die Einsatzkräfte gewehrleistet.
Ein Satz Brandschutzpläne besteht aus einem Lageplan, einer Legende und den Geschoßplänen.
Die wichtigsten Bestandteile und Merkmale eines Brandschutzplanes sind:
- Baulichen Brandschutzmaßnahmen
- Gefahrenstellen
- Brandmeldeeinrichtungen
- Einrichtungen für die Feuerwehr
- Löschhilfe Geräte
- Löschwasserversorgung
Bitte bedenken Sie, dass
Brandschutzpläne immer am richtigen Stand gehalten werden müssen, d.h. Bauliche Änderungen sowie Nutzungs-, Lagerungs- und Gefahren Änderungen müssen immer eingetragen werden und der Feuerwehr in Kopie übergeben werden.
Vidierung der Brandschutzpläne
Brandschutzpläne müssen grundsätzlich von der ortszuständigen Feuerwehr vidiert (beglaubigen / bestätigen) werden. Speziell wenn diese von der Behörde vorgeschrieben sind. Hierbei sind der Feuerwehr Himberg zwei Garnituren in Papierform und ein Satz digital in PDF - Format auszuhändigen.
Bei der Vidierung wird nur die formelle Richtigkeit nach TRVB 121 geprüft und bestätigt! Die Kontrolle und Richtigkeit der Pläne gegenüber der örtliche Gegebenheiten liegt in der Verantwortung des Planverfassers.
Vidierung der Brandschutzpläne – Kontakt bei der Feuerwehr Himberg
Feuerwehr Himberg
Dienst und Bürozeiten: jeden Donnerstag von 18:00-20:00
Tel:+43 2235 88288
Für die Mailadresse hier klicken!!
Auskunftspersonen im Bereich Vorbeugenden Brandschutz:
ABI Michael Berger
FT Ing. Wolfgang Ernst
Musterpläne aus der TRVB 121