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Brandschutz in Betrieben:
Inhalt:
Brandschutz in Betrieben - Einleitung
Was können Arbeitgeber und Arbeitnehmer tun, damit Brände gar nicht erst entstehen?
Wie verhalte ich mich am Arbeitsplatz richtig im Falle eines Brandes?

Brandschutz in Betrieben - Einleitung
Quelle: Brandschutzratgeber BMI

In Österreich ereignen sich jährlich zirka 25.000 Brände, ungefähr die Hälfte davon verursachen Kleinschäden von weniger als 100,- Euro. Insgesamt beträgt die Brandschadenssumme für ganz Österreich, ausgenommen Kleinschäden, ca. 260 Mio. Euro pro Jahr. Von diesen ca. 260 Mio. Euro Schäden fällt die größte Summe der Brandschaden Bereich der Industrie mit ca. 90 Mio. Euro an. (siehe Grafik)

Durch Brände werden jährlich zwischen 50 und 100 Personen getötet, etwa 300 Personen tragen schwere Verletzungen davon. Obwohl die Einsatztätigkeit bei Bränden, insbesondere die Rettung von Menschen, Tieren und Sachwerten primär die Aufgabe der Feuerwehr ist, kann jeder Einzelne durch richtiges Verhalten und richtige Anwendung der Mittel der ersten Löschhilfe wesentlich dazu beitragen, Brände zu verhüten. Die Tatsache, dass jedem Vollbrand ein Entstehungsbrand vorausgeht, gibt jedem von uns die Chance, Kleinlöschgeräte wirkungsvoll zum Einsatz zu bringen.



Ein wichtiger Aspekt für jeden Betrieb ist die Kosten Nutzenrechnung des Brandschutzes. Legt ein Betrieb keinen Wert auf Brandschutz so wird im Falle eines Brandes der Schaden ziemlich groß sein, da im Vorhinein keine Maßnahmen getroffen wurden, um den Brand so klein wie möglich zu halten.

Ist aber wiederum der Aufwand für den Brandschutz so hoch das er fast die Kosten eines Brandes ohne Brandschutz übersteigt, kann man das auch nicht als wirtschaftlich betrachten.

Nach den einschlägigen Statistiken werden gut drei Viertel aller Brände in Betrieben durch menschliche Fahrlässigkeit ausgelöst. Meistens liegt eine ungewollte bzw. unbewusste Nachlässigkeit der Brandursache zugrunde, sei es aus Unterschätzung oder Unkenntnis möglicher Gefahren oder auch, weil man sich als Folge einer fortschreitenden „Betriebsblindheit“ an bekannte Gefahren gewöhnt hat und aufgrund schleichender Bequemlichkeit und Routine Schutzvorschriften außer acht gelassen werden. Beispielsweise seien genannt: das Offenhalten von Brandschutztüren, das Verstellen von Feuerlöscheinrichtungen und Fluchtwegen oder auch die Nichtbeachtung des Rauchverbotes.

Wollen sich Betriebe mittels einer Versicherung gegen Schäden aus Brandschäden versichern (und dazu gehören neben dem Sachschäden auch die finanziellen Folgen einer längeren Betriebsunterbrechung), müssen sie mit strengen Auflagen der Versicherungsgesellschaft rechnen. Unternehmen, die über vorbildliche Sicherheits- und Brandschutzeinrichtungen verfügen, können dagegen schon einmal eine spürbare Minderung der Versicherungsprämie erreichen.

Für einen ersten Überblick haben wir hier einige Tipps zu folgende Fragen zusammengestellt:

Was können Arbeitgeber und Arbeitnehmer tun, damit Brände gar nicht erst entstehen?

Wie verhalte ich mich am Arbeitsplatz richtig im Falle eines Brandes?


Was können Arbeitgeber und Arbeitnehmer tun, damit Brände gar nicht erst entstehen ?

Feuerlösch- und Brandmeldeinrichtungen:
Brandschutzordnungen erstellen, veröffentlichen und beachten
Brandmeldeanlagen regelmäßig überprüfen
Notruf-Nummern auf jedem Telefon verzeichnen
Alarmplan erstellen, veröffentlichen und beachten
Löschgerät jederzeit griffbereit und befüllt halten
Regelmäßige fachgerechte Wartungen durchführen lassen


Flucht- und Rettungswege:
Flucht- und Rettungswegeplan erstellen, veröffentlichen und beachten
Für ausreichend sichere Flure und Treppen sorgen
Fluchtwege nicht verstellen
Fluchtwege deutlich kennzeichnen
Notausgänge freihalten
Notausgänge nicht verschließen


Löschwasserversorgung:
Löschwasserstellen freihalten
Fahrzeuge nicht auf Unterflurhydranten abstellen
Saugstellen an offenen Löschwasserstellen in Ordnung halten


Personenunterweisung:
Regelmäßige Belehrungen über ungewollte oder bewusste Nachlässigkeiten
Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter über korrektes Verhalten im Brandfall
Neue Mitarbeiter rechtzeitig belehren und einweisen
Praktische Übungen mit Feuerlöschern durchführen
Aufstellungsort und Bedienung der Brandmeldeeinrichtungen kenntlich machen
Sicherheitskennzeichnungen für gefährliche Stoffe anbringen und die Einhaltung überwachen


Zündquellen vermeiden:
Rauchverbot beachten
Heißlaufen von Maschinen vermeiden
Elektrische Anlagen in Ordnung halten
Erkennen von Selbstentzündungsmöglichkeiten
Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten nur in dafür bestimmten Räumen
Lagerung leichtentzündlicher Gase nur in dafür bestimmten Räumen, die vom Freien aus zugänglich sind
Schweißen, Löten oder Trennen nur mit Erlaubnisschein und durch Fachkräfte


Unterstützung der Feuerwehr:
Feuerwehrplan in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr erstellen
Zufahrtswege und Bewegungsflächen für Feuerwehr kennzeichnen
Absolutes Halteverbot auf diesen Wegen und Flächen beachten
Zugänge zu den Gebäuden kennzeichnen
Durch einen Feuerwehr-Schlüsselkasten den Zugang stets gewährleisten


Vorbeugender baulicher Brandschutz:
Feuerbeständige Wände, Decken und Abschlüsse
Feuerüberschlagswege absichern
Feuerbrücken bei Lagerung von brennbarem Material vermeiden
Gewährleistung des vorbeugenden Brandschutzes auch während der Durchführung von Bau- und Instandhaltungsarbeiten oder bei Nutzungsänderungen




Wie verhalte ich mich am Arbeitsplatz richtig im Falle eines Brandes ?
Ruhe bewahren

Angst oder Panik führt meistens zu unkontrollierten Fluchtreaktionen. Angst- und Panikreaktionen abbauen ist neben der Brandmeldung eine der wichtigsten Aufgaben. Ängstliche Personen sind zu beruhigen und zum raschen, aber geordneten Verlassen des Gefahrenbereiches anzuweisen.

Brand melden!
Brand über den Notruf 122 sofort mit genauen Angaben über Brandstelle und Umfang des Feuers melden. Warten Sie Rückfragen der Feuerwehr-Leitstelle ab.


Mitarbeiter warnen!
Nicht alle Mitarbeiter werden unbedingt einen Brandausbruch bemerken. Warnen Sie alle Mitarbeiter. Bedenken Sie, dass eventuell Telefone oder Lautsprecheranlagen im Brandfall außer Betrieb sein könnten. Berücksichtigen Sie ebenfalls, dass eventuell ausländische Mitarbeiter Warnrufe oder Durchsagen nicht verstehen.

Lüftungs-, Transport- und Heizungsanlagen abschalten!
Sperren Sie Rohrleitungen ab, schließen Sie den Gashaupthahn, schalten Sie die Lüftungsanlage ab und machen Sie elektrische Anlagen gegebenenfalls spannungsfrei. Das Außerbetriebsetzen solcher Einrichtungen hilft möglicherweise die Brandausbreitung zu verhindern. Ein wichtiges Hilfsmittel hierfür sind die „Notausschalter“.

Gefahrenbereich sofort verlassen!
Verlassen Sie über Treppenräume sowie die gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege den Gefahrenbereich. Dabei ist ein besonnenes, geordnetes und diszipliniertes Verhalten entscheidend. Helfen Sie anderen, zum Beispiel behinderten und älteren Personen oder schwangeren Kolleginnen. Folgen Sie den Hinweisschildern zum jeweils nächsten Ausgang und Fluchtweg. An der Sammelstelle lassen Sie sich registrieren

Sollten der Weg zu den Ausgängen bereits durch Feuer oder Rauch abgeschnitten sein, ziehen Sie sich in einen sicheren Raum zurück, dichten Sie die Tür mit vorhandenen Materialien ab und begeben Sie sich zum Fenster. Dort warten Sie das Eintreffen der Feuerwehr ab und machen sich in geeigneter Weise bemerkbar.

Keine Fahrstühle mehr benutzen!
Nutzen Sie auf keinen Fall Fahrstühle oder sonstige Aufzüge. Diese könnten durch die Brandauswirkungen (z. B. Kurzschluss) außer Betrieb gesetzt werden. Ein steckengebliebender Fahrstuhl wird dann unter Umständen zur Todesfalle. Nutzen Sie nur die gekennzeichneten Fluchtwege.

Gebückt gehen!
Rauch und Hitze steigen nach oben. Am Boden ist daher die Luft zum Atmen noch am saubersten, die Temperaturen sind kühler. Auch die zur Orientierung notwendige Sicht ist am Boden besser. Gebücktes Gehen oder Kriechen erhöht daher die Chancen, bei Bewusstsein zu bleiben und das Gebäude zu verlassen.

Festgelegte Maßnahmen gemäß Brandschutzordnung durchführen!
In der Brandschutzordnung des Betriebes sind alle Handlungsanweisungen und Regeln zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zum Verhalten bei sonstigen Schadensfällen beschrieben. Sie sind allen Mitarbeitern durch Aushang oder anderweitig zugänglich zu machen. Denken Sie auch daran, neue Mitarbeiter über die Regeln der Brandschutzordnung zu unterrichten.

Feuerwehr erwarten und einweisen!
Warten Sie die eintreffenden Feuerwehr-Fahrzeuge ab und weisen Sie diese bei größeren Betriebsgeländen ein. Gegebenenfalls sind hierfür mehrere Personen abzustellen. Informieren Sie den Einsatzleiter der Feuerwehr über die Situation und weisen Sie ihn auf eventuell noch vermisste Personen und deren mögliche Aufenthaltsorte hin. Informieren Sie ihn ebenfalls über mögliche Gefahrstoffe in durch das Feuer gefährdeten Bereichen. Ein Verantwortlicher des Betriebes bzw. eine betriebskundige Person sollte sich während des Einsatz als Ansprechpartner für den Einsatzleiter bereithalten.

Rettung von Menschenleben geht vor Brandbekämpfung!
Bevor mit eigenen Löschmaßnahmen begonnen wird (soweit sie gefahrlos möglich sind), hat die Rettung von Menschen Priorität. Denken Sie dabei besonders auch an die Hilfe behinderter Personen. Ebenso sollten Gäste und Besucher des Betriebes, die sich mit den örtlichen Gegebenheiten nicht auskennen, verstärkt betreut werden.

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